Schulanmeldung
Schulanfänger zu Beginn des Schuljahres 2010/11
Beginn der Schulpflicht gemäß § 37 BbgSchulG
Am 1. August 2010 werden gemäß § 37 (3) BbgSchulG jene Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2010 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Gemäß § 37 (4) Satz 1 in Verbindung mit § 51 (1) BbgSchulG können Kinder, die vom 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010 das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden.
In begründeten Ausnahmefällen können auf Antrag der Eltern gemäß § 37 (4) Satz 2 BbgSchulG Kinder, die nach dem 31. Dezember 2010, jedoch vor dem 1. August 2011 das 6. Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden. Diese Anträge müssen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.
Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Für alle Kinder findet eine Schuluntersuchung zur Bestätigung der Schulreife statt. Termine hierfür erhalten Sie bei der Schulanmeldung in der Schule.
Die Anmeldung erfolgt nach § 106 BbgSchulG in der für den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes örtlich zuständigen Grundschule. Die örtlich zuständige Grundschule ist in der Schulbezirkssatzung der Gemeinde Kleinmachnow bestimmt. Für die in der Schulbezirkssatzung bestehenden Überschneidungsgebiete erfolgt die Anmeldung vorerst in der örtlich zuständigen Grundschule. Die Schulbezirkssatzung kann im Gemeindeamt Kleinmachnow, Fachbereich Schule/Kultur/ Soziales (Frau Weger, Frau Schulz), in der Poststelle oder in den Grundschulen eingesehen werden.
In begründeten Ausnahmefällen entscheidet das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel im Benehmen mit den betroffenen Schulträgern über eine abweichende Beschulung.
Bitte stellen Sie Ihr Kind zur Anmeldung persönlich in der betreffenden Schule vor und bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes und Ihren Personalausweis mit. Im Weiteren ist die Teilnahmebestätigung des Kindes an der Sprachstandsfeststellung im Original vorzulegen (§ 4 (4) und § 6 SprachfestFörderverordnung-SfFV).
Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Schule.
Für die Anmeldung werden keine individuellen Termine vergeben.
Bitte kommen Sie zu den unten genannten Zeiten.
Die Einschulung findet am Samstag, 21. August 2010, statt.
Der erste Schultag ist Montag, 23. August 2010.
Termine für die Eigenherd-Schule
| Montag | 18.01.2010 | 10.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 19.01.2010 | 09.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 20.01.2010 | 09.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 21.01.2010 | 09.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 22.01.2010 | 09.00 - 12.00 Uhr |
Kleinmachnow, 21.12.2009
M. Grubert
Bürgermeister


